Erbrecht
Wir bieten kompetente und erfahrene Beratung zu erbrechtlichen Fragestellungen
Die Kanzlei berät bei Nachfolgegestaltungen vorwiegend für Unternehmer durch lebzeitige Schenkung oder als Vorsorge für den Todesfall. Auch hier arbeiten wir in der Regel eng mit dem steuerlichen Berater zusammen, erarbeiten Konzepte nach den individuellen Zielsetzungen der Beteiligten und für eine etwaige steuerliche Optimierung. Die sich stellenden steuerlichen und zivilrechtlichen Fragen klären wir ab und fertigen die benötigten Verträge/Testamente an/vor.
Soweit sinnvoll, bewerten wir das Vermögen nach dem Bewertungsgesetz, um steuerliche Gestaltungsoptimierungen zu entwickeln und die im Raum stehende Steuerbelastung zu ermitteln.
Hierdurch setzen wir die Zielsetzungen des Mandanten rechtssicher um und vermeiden unnötige Steuerlasten.
Wir sind ebenso behilflich bei der Ausarbeitung komplexerer Erbschaftsteuererklärungen insbesondere die Vermögensbewertungen in größerem Umfange erfordern.